Führerscheinklassen
Alle Führerscheinklassen auf einen Blick
Du möchtest den Motorrad-Führerschein machen?
Super! Wir haben alle nötigen Infos gesammelt und stellen sie dir hier zur Verfügung. Für konkrete Infos zu Preisen und Terminen, informiere dich direkt in der Fahrschule deiner Wahl!
Führerscheinklasse AM
Du bist über 15 Jahre alt? Du hast noch keinen B-Führerschein?
Dann könnte der Führerschein AM für Dich interessant sein!
Was sind die Voraussetzungen?
- Min. 15 Jahre alt
Welche Motorräder und Roller darf ich fahren?
- Max. 50 cm³ Hubraum
- Max. 3 kW/4 PS Leistung
- Max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
Wie läuft die Ausbildung ab?
- 6 Theorie-Einheiten
- 8 Fahrstunden
- Theorie Prüfung; keine Praxis-Prüfung
Du musst also keine Praxis-Prüfung absolvieren und brauchst auch keinen Erste-Hilfe-Kurs! Auch ein Gutachten vom Amtsarzt bleibt dir erspart - solange Du unter 20 Jahre alt bist.
Aufgepasst: Hast Du schon einen B-Führerschein, ist die Kategorie AM inkludiert.
Solltest Du mit einem solchen Moped oder Roller fahren wollen, kann es sich trotzdem lohnen, einige Fahrstunden in der Fahrschule zu absolvieren, um die grundlegende Fahrdynamik beim Zweiradfahren in einem sicheren Umfeld kennenzulernen.
Führerscheinklasse A1
Du wirst in spätestens einem halben Jahr 16 und möchtest deine Zweirad-Karriere starten?
Dann ist der Führerschein A1 der Richtige für Dich!
Mit 15 1/2 Jahren darfst Du die theoretische und praktische Ausbildung anfangen, bekommst den Führerschein aber frühestens mit 16 Jahren.
Was sind die Voraussetzungen?
- Min. 15 1/2 Jahre alt bei Anmeldung, Prüfung ab 16 Jahren
- Erste-Hilfe-Grundkurs (8h)
- Gutachten vom Amtsarzt
Welche Motorräder und Roller darfst Du fahren?
- Max. 125 cm³
- Max. 11 kW/15 PS Leistung
- Max. 0,1 kW/ kg Eigengewicht
- Höchstgeschwindigkeit nicht limitiert
Was heißt das in der Praxis?
Sogut wie alle 125er Motorräder oder Roller erfüllen diese Anforderungen. Vorsicht ist nur bei sehr leichten Maschinen geboten: Hat dein Motorrad beispielsweise die vollen 11 kW/15 PS Leistung und wiegt dabei weniger als 110 kg, greift die letzte Regel - du benötigst einen größeren Führerschein!
Wie läuft die Ausbildung ab?
- 20 Einheiten Theorie-Grundkurs
- 6 Einheiten A-spezifisch
- Min. 14 Praxis-Einheiten
- Prüfung über Theorie und Praxis nötig
Wichtig: Wenn Du den B-Führerschein parallel absolvierst, musst Du die 20 Grundkurs-Einheiten nur einmal absolvieren!
Danach musst du noch die sogenannte Mehrphasen-Ausbildung absolvieren.
Diese besteht aus einem Fahrsicherheitstraining, das du innerhalb von einem Jahr ab Ausstellung deines Führerscheins besuchen musst, sowie einer Perfektionsfahrt, die du innerhalb von 14 Monaten machen musst!
Gut zu wissen: Dein Gutachten vom Amtsarzt gilt im Normalfall 18 Monate lang, Dein Erste-Hilfe-Kurs läuft überhaupt nicht ab. Solltest Du also kurz davor oder danach den B-Führerschein machen wollen, musst Du das Gutachten vom Amtsarzt nur einmal erstellen lassen, und auch den Erste-Hilfe-Kurs nur einmal besuchen.
Führerscheinklasse A2
Du möchtest deine Zweirad-Karriere starten, und wirst in spätestens einem halben Jahr 18 oder machst gerade deine L17-Ausbildung und bist mindestens 16 Jahre alt?
Dann ist der Führerschein der Klasse A2 der Richtige für Dich!
Mit 17 1/2 Jahren darfst Du die theoretische und praktische Ausbildung anfangen, bekommst den Führerschein aber frühestens mit 18 Jahren.
Was sind die Voraussetzungen?
- Min. 17 1/2 Jahre alt bei Anmeldung (bei gleichzeitiger L17-Ausbildung: min. 16), Prüfung ab 18 Jahren
- Erste-Hilfe-Grundkurs (8h)
- Gutachten vom Amtsarzt
Welche Motorräder und Roller darfst Du fahren?
- Max. 35 kW/35 PS Leistung
- Max. 0,2 kW/ kg Eigengewicht
- Keine Hubraum-Beschränkung!
- Höchstgeschwindigkeit nicht limitiert!
Was heißt das in der Praxis?
Endlich keine Hubraum-Beschränkung mehr! Ob 300 oder 1.300 cm³ ist in der Theorie egal. Lediglich die Leistung und das Leistungsgewicht spielen hier eine Rolle. Und auch hier ist die Höchstgeschwindigkeit egal; erlaubt ist, was dein Bike schafft.
Die meisten Maschinen mit weniger als 35 kW sind für Dich geeignet. Es gibt zwar Ausnahmen, aber gerade bei modernen Bikes wird meistens schon vom Hersteller darauf geachtet, dass die Maschine A2-tauglich ist.
Was ebenfalls möglich ist: Die Drosselung einer Maschine, die eigentlich mehr Leistung hat. Hier musst Du beachten, dass die Maschine im Originalzustand maximal doppelt so viel Leistung, also 70 kW, haben darf!
Das kann besonders sinnvoll sein, wenn Du ohnehin vor hast, später den "großen" A-Schein zu machen, dann kannst Du Dein gewohntes Bike nämlich gleich weiter nutzen - mit voller Leistung.
Wie läuft die Ausbildung ab?
- 20 Einheiten Theorie-Grundkurs (entfällt, wenn Du den B-Schein hast)
- 6 Einheiten A-spezifisch
- Min. 14 Praxis-Einheiten
- Prüfung über Theorie und Praxis nötig
Danach musst du ebenfalls die sogenannte Mehrphasen-Ausbildung absolvieren.
Diese besteht aus einem Fahrsicherheitstraining, das du innerhalb von einem Jahr ab Ausstellung deines Führerscheins besuchen musst, sowie einer Perfektionsfahrt, die du innerhalb von 14 Monaten machen musst!
Das entfällt natürlich, wenn Du davor schon den A1-Führerschein hattest, und das Mehrphasentraining bereits durchlaufen hast.
Gut zu wissen: Dein Gutachten vom Amtsarzt gilt im Normalfall 18 Monate lang, Dein Erste-Hilfe-Kurs läuft überhaupt nicht ab. Solltest Du also kurz davor oder danach den B-Führerschein machen wollen, musst Du das Gutachten vom Amtsarzt nur einmal erstellen lassen, und auch den Erste-Hilfe-Kurs nur einmal besuchen.
Wichtig: warst Du davor zwei Jahre ununterbrochen im Besitz eines A1-Scheins, ist Dein Weg deutlich einfacher: Du musst fürs Upgrade nur 7 zusätzliche Fahrstunden absolvieren - ohne Prüfung!
Führerscheinklasse A
Du bist über 24 Jahre alt oder hast Deinen A2-Führerschein schon seit mehr als zwei Jahren? Dann steht Dir - endlich - der große A-Führerschein offen - ohne Leistungsbegrenzung und ohne Einschränkung beim Leistungsgewicht. Damit darfst Du alle straßenzugelassenen Motorräder fahren.
Mit frühestens 23 1/2 Jahren darfst Du die theoretische und praktische Ausbildung anfangen, bekommst den Führerschein aber frühestens mit 24 Jahren.
Ausnahme: Du hast den Führerschein der Klasse A2 mindestens zwei Jahre lang ohne Unterbrechungen. Dann darfst Du schon mit 20 Jahren einsteigen, und musst lediglich 7 Fahrstunden machen - ohne Prüfung!
Was sind die Voraussetzungen?
- Min. 23 1/2 Jahre alt bei Anmeldung, Prüfung ab 24 Jahren
- Erste-Hilfe-Grundkurs (8h)
- Gutachten vom Amtsarzt
Welche Motorräder und Roller darfst Du fahren?
- Keine Einschränkungen!
Was heißt das in der Praxis?
Leistung egal, Gewicht egal, Leistungsgewicht egal - jetzt darfst Du quasi alles fahren, was zwei Räder hat und auf die Straße darf!
Wie läuft die Ausbildung ab?
- 20 Einheiten Theorie-Grundkurs (entfällt, wenn du den B-Schein hast)
- 6 Einheiten A-spezifisch
- Min. 14 Praxis-Einheiten
- Prüfung über Theorie und Praxis nötig
Danach musst Du die sogenannte Mehrphasen-Ausbildung absolvieren.
Diese besteht aus einem Fahrsicherheitstraining, das du innerhalb von einem Jahr ab Ausstellung deines Führerscheins besuchen musst, sowie einer Perfektionsfahrt, die du innerhalb von 14 Monaten machen musst!
Das entfällt natürlich, wenn Du davor schon den A2-Führerschein hattest, und das Mehrphasentraining bereits durchlaufen hast.
Gut zu wissen: Dein Gutachten vom Amtsarzt gilt im Normalfall 18 Monate lang, Dein Erste-Hilfe-Kurs läuft überhaupt nicht ab. Solltest Du also kurz davor oder danach den B-Führerschein machen wollen, musst Du das Gutachten vom Amtsarzt nur einmal erstellen lassen, und auch den Erste-Hilfe-Kurs nur einmal besuchen.
Code 111 (Code 196 in Deutschland)
Ein Sonderfall ist der sogenannte B111 oder auch "Code 111" genannt (in Deutschland B196). Dieser Zusatz-Code im Führerschein ist streng genommen keine eigene Führerschein-Kategorie, gibt Dir aber dieselben Berechtigungen wie der A1-Führerschein: Du darfst Motorräder und Roller bis 125 cm³ und 11 kW/15 PS und mit maximal 0,1 kW pro kg Eigengewicht fahren.
Das Besondere ist, dass Du für diese Zusatzausbildung nicht den kompletten Ausbildungsweg vom A1-Führerschein durchlaufen musst!
Es genügen 6 Fahrstunden, eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht nötig.
Entsprechend sind natürlich auch die Kosten deutlich niedriger.
Einzige Voraussetzung ist, dass Du Deinen B-Führerschein seit mindestens 5 Jahren hast, und nicht mehr in der Probezeit bist.
Ist das gegeben, ist der Code 111 Dein einfachster Weg aufs motorisierte Zweirad!
Aber aufgepasst: Der Code 111 gilt aktuell nicht international!
Andere Länder, die den Führerschein-Zusatz aufgrund eigener Regelungen akzeptieren, sind etwa Italien, Spanien, Portugal und Tschechien.
In Deutschland wird der Code 111 beispielsweise nicht offiziell anerkannt!
Hier nochmal eine kompakte Übersicht
* Stunde = 50 Minuten, gilt für alle Stundenangaben (auch B Code 111) alle Stundenangaben für Ausbildung sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststunden
** Stand 09/12 auch in Italien und Luxemburg anerkannt